Ich biete individuelle, sprachspezifische Diagnostik, Therapie und evidenzgeleitete Therapie in folgenden logopädischen Bereichen an:

 

  • Sprachstörungen
  • Sprechstörungen
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Hörstörungen.

 

Patienten jedes Alters behandle ich sowohl bei gesetzlich Versicherten als auch bei privat Versicherten. Grundlage bei gesetzlich Versicherten ist die Vorlage einer logopädischen Verordnung, die vom Arzt (Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Neurologe, HNO- Arzt, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde) ausgestellt wird.

 

Logopädie ist als Heilmittel ein Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Meist als Einzeltherapie vom Arzt verordnet umfasst eine logopädische Einheit 30, 45 oder 60 Minuten. Je nach Indikation können vereinbarte Termine ein- bis mehrmals wöchentlich in der Praxis oder als Hausbesuch erfolgen.

 

Nach einer ausführlichen Anamnese beinhaltet mein Vorgehen eine individuelle und standardisierte  Diagnostik, die Ableitung des Therapieziels sowie die sprachspezifische Intervention mit indirekten und direkten Methoden. Auch die Prävention und Beratung zählen zu meinen Aufgaben.